gegen-hartz.de – IMMER MEHR MENSCHEN BRAUCHEN DIE TAFELN

Immer mehr Menschen sind auf kostenlose Essensausgabestellen angewiesen 

gegen-hartz.de 29.05.2014

Immer mehr Menschen können ihren Lebensmittelbedarf nicht mehr aus eigenen finanziellen Mitteln decken. Darauf wies der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. am Montag in Berlin auf seiner Jahrespressekonferenz hin. Demnach nutzen immer mehr Bedürftige das Angebot der kostenlosen Essensausgabestellen. Während noch vor einiger Zeit vor allem erwerbslose Hartz IV-Bezieher zu den Besuchern der Tafeln zählten, kommen inzwischen auch vermehrt Rentner, Studenten, Geringverdiener und Flüchtlinge. „Wir erleben, dass Armut und Armutsbedrohung weiter in der Gesellschaft verbreitet ist, als die Bundesregierung in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht vermittelt“, so Jochen Brühl, Vorsitzender des Bundesverbands bei der Pressekonferenz.

Immer mehr Armut trotz Wirtschaftswachstum

„Es entsetzt uns, dass immer mehr Menschen von Armut betroffen sind, obwohl Deutschlands Wirtschaftszahlen gut sind. Die Tafeln sind eine Kompassnadel für gesellschaftliche Entwicklungen. Bei uns wird die Not der Menschen sichtbar“, erklärte Brühl weiter. Zwar verfüge der Bundesverband über keine aktuellen Zahlen, Berichte einzelner Träger legten aber nahe, dass die im Jahr 2006 ermittelte Zahl von 1,5 Millionen regelmäßigen Nutzern der Tafeln inzwischen deutlich übertroffen werde. Bundesweit gibt es rund 3.000 Tafeln, die kostenlos Lebensmittel an Bedürftige abgeben. Seit einiger Zeit sei eine veränderte Struktur der Bedürftigen zu beobachteten, berichtete der Verbandschef. Neben Erwerbslosen würden inzwischen auch Menschen in die Tafeln kommen, die Arbeit hätten. „Das sind vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder, prekär Beschäftigte und Teilzeitkräfte. Altersarmut ist damit vorprogrammiert. Die Politik darf hier nicht einfach wegsehen“, mahnte Brühl. Auch Studenten würden die kostenlose Essensausgabe mittlerweile verstärkt nutzen, da sie aufgrund der verdichteten Studiengänge kaum noch Möglichkeiten hätten, ihren Lebensunterhalt mit Nebenjobs zu finanzieren. Brühl wies zudem auch darauf hin, dass nur etwa 20 Prozent der Kinder von Nichtakademikern ein Studium beginnen. „Dabei ist Bildung der beste Schutz vor Armut. Wir fordern daher eine bedarfsgerechte Anpassung des BAföG-Satzes und des Elternfreibetrages.“

In den Tafeln wird zunehmende Altersarmut sichtbar

Eine weitere Nutzergruppe der Tafeln seien Flüchtlinge und EU-Zuwanderer. „Die Tafeln melden uns, dass vermehrt Menschen aus Syrien, Afghanistan, und auch aus Rumänien und Bulgarien zu ihnen kommen. Unsere Nachricht lautet ganz klar: Die Tafeln sind offen für jeden, der bedürftig und in Not ist“, betont der Vorsitzende des Bundesverbands. Zudem nutzten immer mehr Rentner, die auf staatliche Grundsicherung angewiesen seien, die kostenlose Essensausgabe. Der Verband geht davon aus, dass die Zahlen der bedürftigen Rentner aufgrund der verfehlten Rentenpolitik der Bundesregierung noch drastisch steigen wird. „Die Politik darf sich nicht auf dem freiwilligen Engagement der Zivilgesellschaft ausruhen. Die Tafeln können Armut nur lindern, aber nicht ihre Ursachen bekämpfen. Das ist Aufgabe des Sozialstaates. Der Staat muss für eine ausreichende soziale Grundsicherung sorgen, die jedem ein menschenwürdiges Auskommen ermöglicht“, forderte Brühl.

Die Tafeln finanzieren sich über Geld- und Lebensmittelspenden, wobei die meisten Einrichtungen dem Zukauf von Lebensmitteln kritisch gegenüber stehen. Die gespendeten Lebensmittel stammen von Handels- und Lebensmittelunternehmen, örtlichen Gewerbetreibende und Privatpersonen. Von den Geldspenden werden Angebote wie Ernährungsberatungen oder Kochschulen für Kinder finanziert, teilte der Verband mit. (ag)

gegen-hartz.de vom 29.05.2014

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/immer-mehr-menschen-brauchen-die-tafeln-90016103.php

 

+++Im Auftrag von Fabian – Mitarbeiter im JoBCenter+++

+++Im Auftrag von Fabian – Mitarbeiter im JoBCenter+++
Infokanal

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Insider Report vom Jobcenter Mitarbeiter “ Ich kann echt nicht mehr weiterarbeiten “ “ Es kracht
Mensch Leute,
ich arbeite beim Jobcenter, ich bin zuständig für das ALG 2 unserer Kunden, aber bei uns, aber auch in anderen Abteilungen kracht es bald. Viele Mitarbeiter werden schon freigestellt, umgesetzt oder gekündigt wenn Sie bei uns Ihr Maul aufmachen oder vieles hinterfragen. Wir kommen dann beim Rathaus unter oder in die Wohngeldstelle. Mobbing steht bereits bei uns an der Tagesordnung, viele sind aber auf Ihren Job angewiesen. Bedenkt bitte, wir sind auf Schulungen, das ALG II Programm ist überall das gleiche. In vielen Jobcentern regt sich der Widerstand gegen die Durchführungspraxis von Behörden gegenüber Ihren eigenen Leuten.
Vielleicht habt Ihr auch schon von der Jobcenter Mitarbeiterin Inge Hannemann gehört !

Konkret geht es um folgendes bei uns !
1. Die Anzahl der Arbeitslosen , speziell der ALG 2 Bedarfsgemeinschaften ist bei uns aktuell ( Stand: Juni 2013 ) auf Rekordhoch !
2. Auch die Anzahl der Arbeitslosengeld 1 ( Stand: Juni 2013 ) Bezieher ist auf Rekordhoch, die bekommen wir ja nach einer bestimmten Laufzeit ins ALG 2.
3. Massive Verdrängung von deutschen Arbeitskräften durch Bewerber aus dem Ausland.
4. Wir haben hier nur noch Scheinselbstständige aus Bulgarien, Rumänien, Polen, Ungarn.
5. Jeden Tag habe ich irgendwelche “ Nicht Deutsche “ Staatsbürger die Leistungen nach dem SGB II beantragen
Für die Leistungen der KDU müssen die Kommunen aufkommen. Der Sozialderzent der Kommune ist schon fassungslos.
Der Staat weiß über alles bescheid und duldet alles ! Wir haben über Hilfsfonds vom Staat Ausgleichszahlungen erhalten.
Jede Kommune hat für dieses Jahr Ausgleichszahlungen erhalten um die hohen Kosten der Zuwanderung zu stemmen.
Mit der Bedingung, dass die Kommunen die Klappe halten ! Sie sollen es nicht nach außen tragen. Wir haben jetzt immer mehr das Problem dass deutsche oder generell teure Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt herausgedrängt werden und durch Billigarbeiter aus Osteuropa ersetzt werden ( Werkverträge usw )

Die Entwicklung ist so rasant , der deutsche Staat muss für 2014 die Ausgleichszahlungen ( Hilfsfond ) erhöhen !
Ich muss Gelder an Unternehmen anweisen, die bei uns ABM Maßnahmen, Vorträge, Seminare usw. durchführen. Und das nicht billig. !
Die größte Schweinerei, die von oben noch geduldet wird , ist die Bereitstellung von Arbeitslosen an Unternehmen, die so schlecht bezahlen, dass wir den Lohn über die Aufstockung quer subventionieren . Ihr müsst euch das so vorstellen, es nimmt schon groteske Züge an ! Die Unternehmen geben uns schon Rechnungen vor wenn Sie
arbeitslose aufnehmen. Sie wollen Förderungen kassieren ! und die Löhne auch noch aufstocken lassen. Wenn Arbeitslose dies verweigern , bin ich verpflichtet ( interne Durchführungsverordnungen ) den Arbeitslosen komplett zu sanktionieren. Ich muss den Arbeitslosen also zwingen unter Androhung den Lohndumping Job anzunehmen.
Immer mehr Leute bemerken jetzt wie krank dieses Hartz IV ist.

Erst heute wieder:

Ein Unternehmen möchte Azubis einstellen, wirbt werbewirksam dass Sie ein Ausbildungsbetrieb sind !
Sie machen dass aber nur wenn wir die Kosten für die gesamte Ausbildung übernehmen.
Und dann kommt der Hammer “ Sie berechnen uns Gebühren für die Einstellung der Azubis “ als wäre es eine Dienstleistung. Ich kann nichts machen, alle Wege sind versperrt …

Der Hammer ist :

Ich muss im ersten Antragsverfahren alles abblocken ! Ich darf nichts bewilligen obwohl jemand Anspruch auf Alg 2 hat.
Ich hatte einen deutschen vor mir , der 20 Jahre bei Schlecker gearbeitet hat und davor auch lückenlos !
Ich musste Seine Anträge ablehnen , obwohl er formal Anspruch hatte.

Im Gegenzug habe ich für Polen, Afrikaner, Türken Leistungen bewilligen müssen die erst vor 5 oder 10 Jahren hier arbeiten.

Im ernst was soll ich machen ? Das kann doch alles nicht so weitergehen , im Ernst Leute

Gruss Fabian Dies ist ein Insider Bericht, das schlägt dem Fass den Boden aus. Aber vielleicht ist dies ein Weg, den Betroffenen auf beiden Seiten zu helfen: liebe Insider, schließt euch zusammen, macht so viel wie möglich öffentlich……sie können euch nicht alle entlassen……

Soziales Zentrum Höxter e.V.

https://www.facebook.com/groups/492699457451262/permalink/676554009065805/

Schlimmer als Knast

Schlimmer als Knast

Zur Situation der Menschen, denen der Strom gesperrt worden ist / Holdger Platta ©

Die Älteren unter uns erinnern sich noch: als eine damals noch junge Umwelt-Bewegung die Abschaltung der AKWs forderte, holte die Atomindustrie in enger Kumpanei mit zahlreichen Politikern unverzüglich zum propagandistischen Gegenschlag aus. Wenn die AKWs abgeschaltet würden, so der Slogan, gingen in Deutschland „die Lichter aus“. Mitte, Ende der siebziger Jahre war das, und lange Zeit verfing diese Drohung durchaus…

Doch mittlerweile duldet die herrschende Politik – außer der Linken sind alle im Bundestag vertretenen Parteien dabei (und die FDP ja ohnehin!) -, daß für rund 700.000 Menschen in der Bundesrepublik die Lichter tatsächlich ausgegangen sind. Und die meisten Wahlbürger nehmen das ungerührt hin, die meisten Tageszeitungen haben um Ostern herum, wenn überhaupt, nur in Kürzestform darüber berichtet, und heute, wenige Wochen danach, kümmert sich kein Mensch mehr darum.

Der dreifache Skandal

Ich spreche davon, daß im Jahre 2012 rund 322.000 Privathaushalte von Stromsperren betroffen waren, rund 657.000 BürgerInnen unseres Sozialstaates also. Das bedeutet, daß damit rund 30.000 Menschen mehr als noch im Vorjahr 2011 im Dunkeln saßen, und das bedeutet, daß gemäß dieser Anstiegsziffer heute – im Jahr 2014 – knapp 700.000 MitbürgerInnen in diesem unseren Lande nicht mehr über genügend Geld verfügen dürften, um ihre Stromrechnungen bezahlen zu können. Und das ist mindestens ein dreifacher Skandal:

  • In der Bundesrepublik, deren oberstes Verfassungsziel Achtung und Schutz der „Menschenwürde“ ist (Grundgesetz-Artikel 1), leben rund 700.000 BewohnerInnen unter Verhältnissen, die eine Gewährleistung selbst fundamentaler Grundbedürfnisse nicht mehr zu garantieren vermögen;
  • dies geschieht in einem Land, daß gemäß der Hartz-IV-Gesetze jedem Bürger doch zumindest die sogenannte „Grundsicherung“ zu garantieren verspricht;
  • und dies geschieht in einem Land, das mit seiner Mehrheit einen solchen Menschenrechtsskandal vollkommen gleichgültig hinnimmt und eines schon gar nicht tut: dagegen mit aller Entschiedenheit aufzubegehren.

Es sieht finster aus in der Bundesrepublik, und das in doppelter Hinsicht: finster, was die realen Lebensverhältnisse der von Stromsperre betroffenen Menschen betrifft, finster aber auch, was das Desinteresse fast aller Parteien und einer übergroßen Bevölkerungsmehrheit am Schicksal der drangsalierten Menschen betrifft. Ende 2013 feierte ganz Deutschland wieder mal das Weihnachtsfest, das Fest des Lichts und der Liebe. Die Kirchen waren voll, die Gabentische und die Bäuche auch, traulich brannten bei den meisten die Kerzen am Tannenbaum. Aber einen Blick hinaus zu den Fenstern des Nachbarn, wo es die schönen Feiertage über dunkel blieb, den gab es nicht. Und jetzt, beim Osterfest, da hatten halt ebenfalls nur die Sozialstaatsversorgten gedarbt. Ansonsten gab’s Eiersuchen im Garten und Lammkotelett.

An dieser Stelle erstmal die folgenden Fakten:

Information eins: Stromsperre, das ist pro Haushalt erst ab 100,- Euro Verschuldungssumme erlaubt. Heißt: wenn das Licht bei den betroffenen Menschen ausgeht, lag im Durchschnitt bereits über viele Monate hinweg eine immer bedrängender werdende Notsituation vor.

Information zwei: bedroht von der Stromsperre waren im Jahr 2011 nicht nur die 312.000 tatsächlich davon betroffenen Haushalte (sprich: über 633.000 Menschen), nein, insgesamt war in diesem Jahr 6 Millionen Haushalten gegenüber diese Warnung ausgesprochen worden. 6 Millionen! – Das heißt: sage und schreibe fast 12,2 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland bangten 2011 davor, in allernächster Zukunft über keinen Strom mehr verfügen zu können, fast 12,2 Millionen Menschen schnürte bereits 2011 diese Drohung die Kehle zu, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von rund 15 Prozent!

Information drei: Damit war die Bundesrepublik im Jahre 2011 „Europameister“ beim Stromsperren – so die Fraktion der LINKEN am 28. November 2012 im Bundestag, in einem Antrag, dieser Praxis unverzüglich ein Ende zu setzen und Stromsperren generell zu verbieten. Nebenbei: in einem Antrag gemäß der EU-Vorgabe für schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Jahre 2009 (= Artikel 3, Absätze 7 und 8 der „Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie 2009/72/EU“), einer Schutzmaßnahme, die in zahlreichen anderen europäischen Staaten, so in Großbritannien und Frankreich, zumindest in großen Teilen bereits umgesetzt worden ist.

Information vier: Zu den Zeiten vor Hartz-IV, als noch das altes Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Gültigkeit hatte, vor dem 1. Januar 2005 also, durfte jeder Hilfsbedürftige bis zu 148,4 Kilowattstunden Strom im Monat verbrauchen, seit Hartz-IV-Beginn aber nur noch 47,49 kWh/Monat. Heißt: schlagartig wurden nur noch die Kosten für maximal 32 Prozent des vorher erlaubten Stromverbrauchs von den Behörden übernommen, nichtmal ein Drittel also jener Beträge, die vor diesem furchtbaren 1. Januar 2005 – vielleicht – für Stromverbrauch zu zahlen waren. Der Absturz in äußerste Not war damit – per Gesetz – für viele Menschen vorprogrammiert.

Information fünf: Trotz der Selbstanpassung der meisten Menschen an diese neue, erheblich verschlechterte Situation ergab sich aber praktisch für alle ein Defizit. Laut Angaben der Bundesnetzagentur hatte jeder Einzelhaushalt in der Bundesrepublik 2011 durchschnittlich 37 Euro pro Monat für Stromkosten aufzubringen (das entsprach damals einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 1.500 kWh). Berücksichtigt wurden in dem für 2011 geltenden Regelsatz aber lediglich knapp über 30 Euro pro Monat und Einzelhaushalt. Auch so programmiert man von Staatsseite aus die Lebensnot innerhalb der armen Bevölkerung vor.

Und schließlich Information sechs: im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zur Hartz-IV-Gesetzgebung war noch einmal deutlichst aufgelistet worden – in Absatz 135 -, was als „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu gewährleisten ist, ohne Abstriche und jederzeit: physisches Existierenkönnen – dazu zählt auch das menschenwürdige Wohnen -, soziokulturelle und politische Teilhabmöglichkeit, Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen. Und: das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil eindeutig vorgeschrieben, daß andauernd unvermeidbare Mehrkosten – das können auch die Stromkosten sein – ebenfalls von den sogenannten „Leistungsträgern“ – sprich: den Behörden – zu übernehmen sind (in Randnummer 206 sowie in Leitsatz IV des betreffenden Urteils). Wie das funktionieren kann – das Existierenkönnen zu menschenwürdigen Bedingungen -, wenn nichtmal die Haustürklingel mehr geht, wenn nicht mehr gekocht werden kann, wenn der Fernseher ausbleiben muß und auch das Telefon keinen Anruf mehr erlaubt, wird wohl nur das Bundessozialministerium beantworten können, das jede Hilfe für die Betroffenen, nach Bekanntwerden der oben genannten Elendszahlen, abgelehnt hat. Ob man darauf setzen kann, daß die betreffende Ministerin, Andrea Nahles – ehemals linke Juso-Politikerin -, daran was ändern wird, darf wohl bezweifelt werden. Und ebenso unsicher auch, ob diese Frau nur eine Minute lang über die Realsituation von Menschen nachgedacht hat, die von Stromsperre betroffen sind (womöglich über Monate hinweg). Nehmen wir ihr also diese empathische Fantasiearbeit an dieser Stelle einmal ab:

Wie lebt es sich ohne Strom?

Natürlich, nicht alle Haushalte, von denen hier die Rede sein wird, dürften in allen Bereichen von diesen Negativfolgen betroffen gewesen sein. Aber ungeheuer viele eben doch. Also vergegenwärtigen wir uns:

Der Lichtschalter beschert in keinem Raum des Haushalts Licht, wenn man ihn zu betätigen versucht. Im Sommer mag das bei den meisten Räumlichkeiten noch angehen, aber in zahlreichen Haushalten bleibt es auch dann in Korridoren, Badezimmer und Toiletten dunkel.

Verfügt der Haushalt nur über die Möglichkeit, mit Strom Warmwasser zu erzeugen und zu kochen, gibt’s keine warmen Getränke und Mahlzeiten mehr, Babynahrung kann nicht angewärmt werden, es gibt kein warmes Wasser mehr fürs Duschen, Baden oder Zähneputzen, auch keines fürs Haarewaschen, und Strom fürs Trockenfönen gibt’s ebenfalls nicht mehr (in einer womöglich nicht mehr beheizbaren Wohnung läuft man dann also stundenlang mit nassen Haaren umher). Auch Rasieren ist unmöglich geworden, Abwasch des schmutzigen Geschirrs, Wäschewaschen und Bügeln. Doch weiter:

Kühle Aufbewahrung von Esswaren im Eisschrank: unmöglich. Einfrieren von Vorräten   in der Tiefkühltruhe: ebenfalls. Dann: keinerlei Informationen mehr über Radio, Fernsehen, keine Kommunikation mehr übers Internet (Ausfall des Telefons erwähnte ich bereits), ausgedient haben darüber hinaus CD-Player, gegebenenfalls vorhandener DVD-Player oder Plattenspieler. Und wenn der Postmann dreimal klingelt, klingelt es halt dreimal nicht, dasselbe gilt für Besuchsversuche von Nachbarn, Freunden, Verwandten (in Hochhäusern funktionieren dann zusätzlich die Türöffner nicht). Und was ist mit jenen Haushalten, in denen die Heizungsanlage nur mithilfe elektrischer Steuerungselemente betrieben werden kann? Dann bleibt es eben, selbst bei klirrenden Frosttagen, in den Räumlichkeiten kalt – eiskalt wie die Hilfsverweigerung der erwähnten Ministerin. Und schließlich: wer dieses hier liest und/oder überhaupt ein Leser ist (und sei es nur der seiner Tageszeitung): auch Lesen ist im Winter bei Stromsperre nur stundenweise noch erlaubt. Aber sagte ich: erlaubt?

Man vergegenwärtige sich auch das: jeder Strafgefangene in der Bundesrepublik hat es bei den aufgezählten Grundbedürfnissen besser als die von der Stromsperre betroffenen Menschen. Man erkundige sich gegebenenfalls bei der nächstgelegen Justizvollzugsanstalt (wie ich es, bei jener in Rosdorf nahe Göttingen, gestern getan habe, zusätzlich dann noch beim Justizminister in Niedersachsen): kein Häftling muß nach dem Duschen stundenlang warten, bis seine Haare wieder trocken sind, kein Häftling bekommt nur kaltes Essen, kalten Tee, kalten Kaffee, noch jeder Häftling kann sich rasieren, mit warmem Wasser die Zähne putzen, noch jeder Häftling kann seine Wäsche waschen undundund… Kurz: in den Haushalten ohne Strom geht es schlimmer zu als im Knast! Ist also Hartz-IV nicht nur „offener Strafvollzug“, wie der Befürworter des Bedingungslosen Grundeinkommens und Eigentümer einer Drogeriekette Götz Werner im Jahre 2006 in einem STERN-Interview zu Recht formulierte, sondern sogar „verschärfter Strafvollzug“? Sieht so ein Wohnen aus, das noch der Menschenwürde entspricht (siehe oben Information sechs!)?

Oder ist das alles vielleicht recht so? Gerechte Strafe sogar?

Verrohte Reaktionen – wenn überhaupt!

Ich komme damit zu einem besonders erschütternden Kapitel bei diesem Thema Stromsperre für Menschen im Zahlungsverzug, zu einigen Gesprächen, die ich über diese Thematik mit Zeitgenossen zu führen versuchte. Um es kurz zu machen: nicht gerade wenige flüchteten in Vergeltungsfantasien, heißt – aus ihrer Sicht – in herbeihalluzinierte Rechtfertigungsgründe für all diese Unmenschlichkeiten. Nahezu alles wurde mir aufgetischt: die Betroffenen seien selber Schuld, daß sie Schuldner wurden. Sie könnten halt nicht mit Geld umgehen, sie saufen zu viel, sie rauchen zu viel, sie kaufen zu viel (Handys, Laptops, PKWs…). Not lehrt treten – vor allem jene Menschen fernab der Not! Oder anders gesagt: behandelt der Staat bestimmte Bürger – die Arbeitslosen, die Armen, die Alten – schlecht, so sind diese auch schlecht! Nicht wenige Bürger in der Bundesrepublik verfügen zur Selbstrechtfertigung ihrer Gleichgültigkeit über ein prachtvoll funktionierendes Assistenzsystem. Wenn wer am Boden liegt, ist er für diese Menschen nur noch Dreck. So einfach ist das. Daß diese Verwahrlosungsbedingungen tatsächlich, unvermeidbar und zwangsläufig, auf Dauer verwahrlosen lassen: kein Gedanke, der dieser Großfraktion völliger Empathielosigkeit in der Bundesrepublik kommen würde. Im Gegenteil: begegnet man den betroffenen Menschen in deren stinkender Kleidung, mit unzureichend gewaschenem Haar, diesen unrasierten Männern und Frauen in ungebügelten Blusen und Kleidern, zeigen diese doch selber, daß sie nur noch Pack sind. Und irgendwie passt es dann ganz gut zusammen, daß dieser Menschenmüll in den Mülleimern wühlt. Das zunehmend verrohende Bürgertum, das von den WissenschaftlerInnen um den Bielefelder Gewaltforscher Wilhelm Heitmeyer in ihren Berichten über „deutsche Zustände“ während der letzten zehn Jahre in wachsendem Maße ausgemacht worden ist: ich bin ihm in den letzten Wochen gleich mehrfach begegnet.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer (SPD), beantwortete übrigens die Anfrage der Linkspartei nach der Situation der von Stromsperre betroffenen Menschen vor einigen Wochen so:

„Durch das Sozialrecht wird <…> der Strombedarf von Empfängern staatlicher Transferleistungen angemessen gesichert. <…> Kosten für Strom zu Heizzwecken werden daneben im Rahmen der Kosten der Unterkunft im SGB II wie auch im SGB XII in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Aufwendungen angemessen sind.“ (Brief vom 14. April 2014 an MdB Caren Lay, Linkspartei).

Der Umstand, daß Millionen von Menschen in der Bundesrepublik von Stromsperre bedroht, rund 700.000 Menschen davon real betroffen sind, ist also ein „angemessener“ Sachverhalt. Das ist nicht anderes mehr als die vom Heitmeyer-Team diagnostizierte Menschlichkeitsverrohung im Juristendeutsch. Um so bemerkenswerter deshalb, daß wenigstens eine Partei im Bundestag noch dagegenhält, mittlerweile seit einigen Jahren schon: die LINKE. Lediglich diese politische Kraft vertritt noch die Position, daß Sicherheit bei der Energieversorgung ein Grundrecht ist und zum menschenwürdigen Existenzminimum zählt.

In Deutschland gehen für immer mehr Menschen die Lichter aus. Jobbcenter befördern es, Sozialgerichte heißen es gut, Politiker und Mitmenschen schauen tatenlos zu, und kaum jemandem geht ein Licht auf, in welch entmenschlichter Republik wir mittlerweile leben. Es läßt sie kalt – so kalt, wie oft die Wohnungen der   betroffenen Mitmenschen sind. –Mitmenschen?

Nun, Adorno hat über diesen Begriff einmal gespottet, in seinem „Jargon der Eigentlichkeit“, und dieses Wort als einen „weißen Schimmel“ bezeichnet, als einen Pleonasmus, wie das die Literaturwissenschaft nennt. Doppeltgemoppelt sei da was ausgedrückt, meinte der Frankfurter Sozialphilosoph, denn ein Mensch sei immer auch Mitmensch – wie eben der Schimmel auch immer weiß ist.

Adorno hatte, als er das schrieb, offenkundig nicht mehr parat, daß es auch Gegenmenschen gibt.

Hinter den Schlagzeilen – Sreomsperren: schlimmer als Knast

http://hinter-den-schlagzeilen.de/2014/05/22/stromsperren-schlimmer-als-knast/#more-16308

Unwürdige Praxis – NRW: Piraten und Linke wollen Hartz-IV-Sanktionen über Bundesratsinitiative stoppen

Unwürdige Praxis – NRW: Piraten und Linke wollen Hartz-IV-Sanktionen über Bundesratsinitiative stoppen

Von Susan Bonath

Sanktionen sollen Hartz-IV-Bezieher gefügig machen und bedrohen ihre Existenz. So sehen es Kritiker, die aber seit Jahren auf Granit beißen. Nach etlichen vergeblichen Anläufen der Linkspartei, die Praxis zu stoppen, hat nun die Piratenfraktion in Nordrhein-Westfalen (NRW) einen weiteren gestartet. Sie fordert die rot-grüne Landesregierung auf, eine Gesetzesinitiative zur Aussetzung der Sanktionen in den Bundesrat einzubringen. Am kommenden Freitag will der Sozialausschuß in Düsseldorf über ihren Antrag vom Oktober 2013 beraten und acht Experten öffentlich anhören.

Ihr Anliegen begründen die Piraten auch mit »mangelndem Erfolg« der Strafpraxis. Wie auch bundesweit hätten Jobcenter in NRW in zwei Dritteln aller Fälle Leistungen lediglich gekürzt, weil Betroffene einen Termin verpaßt hatten. »Von 218000 Sanktionen waren 2012 knapp 144000 auf Meldeversäumnisse zurückzuführen«, so die Politiker. Die Zahlen gingen aber nicht zurück. So zeige sich, daß Menschen durch existenziellen Druck nicht zu erziehen seien. Statt dessen würden durch den dafür notwendigen Behördenapparat und Sozialgerichtsverfahren Steuermittel vergeudet. Für die Verfahren gebe NRW laut des Haushaltsplans für 2014 rund 103 Millionen Euro pro Jahr aus.

Weiterlesen in der junge Welt vom 17.05.2014

http://www.jungewelt.de/2014/05-17/046.php


Zwangsverrentungen stoppen! – Sonst droht Altersarmut per Gesetz. Gastkommentar

Zwangsverrentungen stoppen! – Sonst droht Altersarmut per Gesetz. Gastkommentar

Von Matthias W. Birkwald

Vergangenen Freitag fand – unbeachtet von den bürgerlichen Medien – eine bemerkenswerte Debatte im Bundestag statt. Das Thema: Zwangsverrentung von Hartz IV-Beziehenden. Der Anlaß: Die Linke im Bundestag forderte in einem Antrag die Abschaffung dieser menschenunwürdigen Praxis. Der Hintergrund: Der Paragraph 12 a im Sozialgesetzbuch II verpflichtet die Jobcenter, Hartz-IV-Beziehende ab ihrem 63. Geburtstag in eine vorgezogene Altersrente zu schicken. Obwohl diese mit horrenden Abschlägen verbunden und gegen den Willen der Betroffenen ist. Die Abschläge werden in den nächsten Jahren von gegenwärtig 8,7 Prozent auf 14,4 Prozent im Jahr 2027 steigen. Bei einem Rentenanspruch von 900 Euro wären das satte 130 Euro.

Wie viele derartige Horrorbescheide die Jobcenter dieses Jahr verschicken, ist unbekannt. Die Bundesregierung mußte in ihrer Antwort auf unsere Anfrage kleinlaut zugeben: Sie erhebt die Daten nicht. Wir wissen aber, daß in diesem Jahr circa 65000 ältere Menschen von Zwangsverrentung bedroht sind. Allen Betroffenen sei empfohlen, Widerspruch einzulegen und gleichzeitig beim Sozialgericht die aufschiebende Wirkung für den Widerspruch zu beantragen. Denn je länger sich das Verfahren verzögert, desto geringer sind später die Abschläge.

Weiterlesen junge Welt vom 14.05.2014

http://www.jungewelt.de/2014/05-14/012.php

Das Video des Deutschen Bundestag:

http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=3391236&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search

 

Hartz-IV-Aufstocker als Bundesfreiwillige – „Mit einem Freiwilligendienst per se nicht vereinbar“

Hartz-IV-Aufstocker als Bundesfreiwillige „Mit einem Freiwilligendienst per se nicht vereinbar“

Der Bundesfreiwilligendienst löste vor knapp drei Jahren den Zivildienst ab. Er soll eigentlich der beruflichen Orientierung dienen. Doch bei den Brandenburger Tafeln sind ausnahmslos alle rund 60 „Bufdis“ Hartz-IV-Empfänger, die sich mit dem Dienst etwas hinzu verdienen. Der Freiwilligendienst als AB-Maßnahme – das verstößt nach Ansicht von Verdi gegen den Grundgedanken des Freiwilligendienstes.

Von Robin Avram

Lebensmittel, die sonst im Müll landen, sollen Bedürftigen zu Gute kommen. Mit dieser Grundidee der Tafel kann sich Manfred Breiter voll identifizieren. „Es freut mich immer, wenn ich sehe, wie zufrieden die Leute sind, wenn sie von uns etwas zu essen bekommen,“ sagt er und rührt mit seinem Kochlöffel in einem großen Topf Erbsen und Möhren um. Er und seine Kollegen bei der Tafel in Bernau müssen sich beeilen: In einer halben Stunde werden die ersten Gäste zum Mittagessen erwartet.

Seit November 2013 ist Manfred Breiter Bundesfreiwilliger, einer von rund 2.500 Bufdis in Brandenburg. Er ist 68 Jahre alt und verdient sich mit dem Dienst etwas zur Rente hinzu. Nichts Ungewöhnliches: Fünf von sechs Brandenburger Bufdis sind älter als 27, fast die Hälfte sogar älter als 50 Jahre. Das geht aus Statistiken des Bundesfamilienministeriums hervor. Das Erstaunliche daran: In West-Bundesländern wie Niedersachsen sieht der Altersdurchschnitt völlig anders aus: Hier sind fünf von sechs Bufdis jünger als 27. Liegt das nur daran, dass viele Brandenburger Jugendliche nach ihrem Schulabschluss mangels beruflicher Perspektiven das Weite suchen?

 

Schwarz-gelb förderte Vermittlung von Arbeitslosen

Die Wirklichkeit ist komplizierter – und politisch brisanter. Das zeigt eine Studie des Centrums für soziale Investitionen und Innovationen (CSI) über den Bundesfreiwilligendienst. Durch zahlreiche Gespräche unter anderem mit sozialen Trägern, staatlichen Einrichtungen und 164 Bufdis fanden die Autoren heraus: Der Bundesfreiwilligendienst ist in Ostdeutschland zu einer Alternative für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geworden. Viele Arbeitsagenturen in Ostdeutschland vermitteln gezielt Langzeitarbeitslose in den Dienst.

Eine Entwicklung, die die Politik mindestens in Kauf genommen, wenn nicht gar bewusst gefördert hat: Zunächst strich die schwarz-gelbe Bundesregierung den Arbeitsagenturen die Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose zusammen. Dann erhöhte sie die Hinzuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Empfänger, die einen Bundesfreiwilligendienst antreten. Der politisch erwünschte Effekt: Die Kommunen und sozialen Träger könnten sogar deutlich mehr als die 35.000 vom Familienministerium finanzierten Stellen besetzen. Doch die Anzahl der Stellen sagt noch nichts über deren Qualität aus. Schließlich soll der Bundesfreiwilligendienst ein Lern- und Orientierungsdienst sein.

Bei der Brandenburger Tafel sind alle Bufdis im Hartz-IV-Bezug

Ist er das auch bei der Tafel in Bernau, in deren Küche es inzwischen nach gebratenen Schnitzeln riecht? Flink wendet Manfred Breiter das panierte Fleisch in der brutzelnden Pfanne. Schon seit zehn Jahren arbeitet der gelernte Schlosser bei der Tafel – als Ein-Euro-Jobber, Ehrenamtlicher, geringfügig Beschäftigter und seit rund einem halben Jahr eben als Bufdi. „Ich sag immer, wenn man vom Mindestlohn spricht, macht der Staat das Gegenteil“, klagt Breiter.

Denn zusätzlich zum Hartz IV, das er während seines Freiwilligendienstes weiterhin bezieht, erhält er lediglich ein Taschengeld von 270 Euro. Und das auch nur, weil er schon in Rente ist. Die anderen sieben Bufdis, die bei der Bernauer Tafel Lieferwagen fahren, Obst und Gemüse putzen oder in der Küche arbeiten, erhalten 200 Euro zusätzlich. Denn im Hartz-IV-Bezug sind ausnahmslos alle rund 60 Bufdis bei den insgesamt 40 Tafeln im Land Brandenburg, räumt Norbert Weich, Leiter der Brandenburger Tafeln, auf Nachfrage des rbb ein. Viele von ihnen seien über die Arbeitsagenturen vermittelt worden.

„Mit einem Freiwilligendienst per se nicht vereinbar“

Der Freiwilligendienst als arbeitsmarktpolitische Maßnahme – so war das nie gedacht, kritisiert der Jurist Peter Klenter, der für den Verdi-Bundesvorstand das Thema bearbeitet. „Freiwilliges Engagement, wie wir es verstehen, hat den Hintergrund, jemand hat eine feste Beschäftigung, ein Einkommen, und macht nebenbei noch etwas. Bei der Tafel in Bernau wird etwas angeboten, was ja tatsächlich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ist, und das ist mit einem Freiwilligendienst per se nicht vereinbar,“ zürnt Klenter, und setzt nach: „Das sind Arbeitsplätze, damit müssten die Menschen ein auskömmliches Einkommen erzielen. Hier werden sie mit einem Taschengeld abgespeist.“

Zu Oppositionszeiten kritisierte die Partei von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) Fehlentwicklungen beim Bundesfreiwilligendienst – sie könnte jetzt was ändern.

Bedenken über die Ausgestaltung des Freiwilligendienstes durch die Politik haben auch die Studienautoren des CSI. „Ein Freiwilligendienst darf nicht als arbeitsmarktpolitische Maßnahme wahr genommen werden“, schreiben sie. Sonst drohe die Gefahr, ehrenamtliches Engagement auszunutzen. Auf diese Gefahr wies auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider hin, als die Sozialdemokraten noch in der Opposition waren. Inzwischen regiert die SPD wieder mit und stellt die neue Familienministerin Manuela Schwesig. Was also will sie ändern? Man sei sich der Probleme bewusst, räumt ihre Pressesprecherin am Telefon ein, und plane, hier bald nachzubessern. Nach konkreten Änderungen befragt, heißt es schriftlich jedoch ausweichend. „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Freiwilligendienste weiterentwickelt. An der konkreten Umsetzung wird gearbeitet.“

rbb / Rundfunk Berlin – Brandenburg – Hartz-IV-Aufstocker als Bundesfreiwillige

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/05/Bundesfreiwilligendienst-Bufdi-Hartz4-Aufstocker-Tafeln.html

NDR – Hamburg Journal – Aus für Flaschensammler in Hamburg

NDR – Hamburg Journal – Aus für Flaschensammler

Hamburg Journal – 05.05.2014 / 19:30

Wohnungslose, Obdachlose, Rentner – die Flaschen aus Mülleimer sammeln. Doch diese Bilder gehören der Vergangenheit an. Hightechmülleimer machen das Leergut unerreichbar.

altonabloggt – Gehorsam gegen Existenz

altonabloggt – Gehorsam gegen Existenz

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, politisch Interessierte und Vertreter der Fraktionen!

Auf diesem Weg möchte ich Ihnen und insbesondere den Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen einen Gruß aus Hamburg-Altona auf den Weg mitgeben. Auch möchte ich mich nochmals bei der Schutzgemeinschaft Hartz IV e.V. für die Einladung bedanken.

Das Thema der Diskussionsrunde heißt: „ Die Änderungen im Hartz IV seit August 2013“. Starte ich mit dem Positiven. Da wären die Änderungen zum Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 10 Euro im Monat, um eine Vereinszugehörigkeit, wie z.B. Sport oder Musikschule bezahlen zu können. Ebenso wurde der Eigenanteil für privat nutzbare Schulfahrkarten bundeseinheitlich auf maximal 5 Euro festgesetzt.

Im Jahr 2014 stieg der Regelsatz nach SGB II zwischen 5 Euro und 9 Euro – abhängig vom Alter und Größe der Bedarfsgemeinschaft. Damit stieg auch linear der Mehrbedarfsanteil z.B. für Sonderernährung oder für Alleinerziehende.

Auf den ersten Blick klingt es tatsächlich positiv. Auf den zweiten Blick stelle ich fest, dass die 10 Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket oftmals nur für eine Teilzeit- Vereinszugehörigkeit reicht. So wird zwar bei der Musikschule hier in Hamm eine Reduktion um 90% gewährt, jedoch sieht es in anderen Städten leider immer wieder anders aus, so dass die 10 Euro bei weitem nicht ausreichen.

Die Erhöhung der Regelsätze um rund 2,7 Prozent gleichen weder die Inflationsrate aus, noch die immense Steigerung der Energiekosten. Diese sind bis heute aus den Regelleistungen zu begleichen und bringen Jahr für Jahr steigende Stromsperren mit sich. So saßen rund 600 000 Menschen im Jahr 2013 buchstäblich im Dunkeln.

Ja, Deutschland hat eine soziale Absicherung. Das ist unserem Sozialrechtsstaat geschuldet. Aber führt diese Absicherung auch zur sozialen Gerechtigkeit? Ist Gerechtigkeit ein persönliches Empfinden und somit subjektiv? Oberflächlich gesehen werden Menschen ohne Arbeit abgesichert und erhalten einen Grundstock zum Überleben und ein Dach über dem Kopf. Um so zu denken, bedarf es jedoch ein Scheuklappensystem.

Die Agenda 2010 führte nachweislich, gewollten zum größten europäischen Niedriglohnsektor und damit in einen Bereich, in dem rund 1,3 Millionen Menschen mit Arbeitslosengeld II aufstocken. Jeder 10. Arbeitslosengeld I-Empfänger muss inzwischen mit Arbeitslosengeld II ergänzen, weil das Arbeitslosengeld I nicht mehr ausreicht. Mit der Agenda 2010 wurde, auch durch die Medien verstärkt, eine neue „Unterschicht“ kreiert. Wer mit Hartz IV leben muss, gilt als faul und schmarotzend. “Wer arbeitet, soll etwas zu essen haben, wer nicht arbeitet, braucht nichts zu essen“, so Müntefering 2006. Von einer Inklusion der Erwerbslosen kann hier nicht gesprochen werden. Stattdessen erlebe ich eine Exklusion. Auf eine Arbeitsstelle kommen derzeit rund 6 Bewerber. 6 Millionen Menschen stehen im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II. Rund geschätzte 1 Millionen Arbeitsplätze (inkl. verdecktem Arbeitsmarkt) stehen denen gegenüber. Dazu bedarf es keiner Dreisatzberechnung, um festzustellen, dass es nicht passt. Die Logik ergibt sich schon aus dem Verhältnis.

Im Schnitt lebt jedes 7. Kind in Armut, in Hamburg derzeit jedes 4. Kind. Betroffen sind hauptsächlich Geringverdiener, Alleinerziehende und Arbeitslosengeld II-Empfänger. Die Folgen sind starke Einschnitte in der soziokulturellen Teilhabe, Schulförderung, geringere bis gar keine Gesundheitsfürsorge und z.T. Einsparungen beim Essen. Schulkinder ohne Pausenbrot sind leider keine Seltenheit mehr. Die Tafeln haben inzwischen in vielen Städten einen Aufnahmestopp – wegen Überfüllung.

Die SPD feiert ihre Agenda 2010 bis heute. Die CDU, die Grünen haben sich bis heute davon nicht distanziert. Diskutiert werden derzeit sogenannte Rechtsvereinfachungen. Ich spreche von Rechtsverschärfungen. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende soll gestrichen werden, sofern sie sich nicht in einer Maßnahme oder Tätigkeit befinden. Übernahme von neuen Mietkosten für eine zwar angemessene Wohnung im Rahmen des SGB II, sollen bei Umzug nicht weiter übernommen werden. Es gilt der vorherige Mietzins. Für mich eine Einschränkung in der Freizügigkeit, die auch Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuteil werden muss. Das hat zur Folge, dass ein Leistungsberechtigter gezwungen ist, eine von ihm zuvor, möglicherweise aus Not vorübergehend gewählte, nicht vollwertige Unterkunft weiter bewohnen muss. Lobhudelei, durch die Medien derzeit verbreitet, dass Weiterbewilligungsanträge nun 12 statt 6 Monate gültig sind, gab es bereits schon immer. Das ist individualisierbar, sofern durch das Jobcenter erkennbar ist, ob sich was im persönlichen oder finanziellen Bereich ändert. Das Kleinstbeträge bis 50 Euro nicht mehr nachgegangen werden soll, klingt gut und ist vernünftig. Schaut man sich die tatsächlichen Vereinfachungen an, lässt sich feststellen, dass diese den Leistungsbereich betreffen. Argumentiert wird jedoch damit, dass die Berater in den Jobcentern mehr Zeit für die Arbeitssuchenden haben. Nun betrifft es diese Abteilung aber gar nicht und ist somit ein vorgeschobenes Argument für die eigentliche Erleichterung in der Leistung und deren Mitarbeiter.

Die Agenda 2010 hat zur leichten Senkung der Arbeitslosenzahl geführt – jedoch hauptsächlich in Mini- und Midijobs oder Teilzeit. Die Vollbeschäftigung ist kaum gestiegen. Die Keule der Sanktionen oder deren Androhung und Wissen darum, führt zur Erpressbarkeit bei den Betroffenen. So lassen sich die Erwerbslosen in jede Art von Tätigkeit, da ja jede zumutbar ist, pressen. Viele sinnlose Maßnahmen werden unter Zwang wahrgenommen. Dieses gilt auch für behinderte und schwerbehinderte Menschen – ohne Ausnahmen.

Die Arbeitslosenstatistik freut es. Und die Bevölkerung denkt: wunderbar, kaum Arbeitslose.

Die Noch-Erwerbstätigen nehmen ebenso fast jede Tätigkeit an oder halten dran fest, immer mit der Angst in Hartz IV zu rutschen. Arbeitsbedingungen, Bezahlungen oder Machbarkeit werden ignoriert. Schließlich will man ja nicht zur „Unterschicht“ gehören.

Für mich stellt sich Hartz IV so dar, dass Gehorsam gegen Existenz getauscht wird. Wer sich dem System unterwirft, sei es in der Arbeitswelt, sei es in den Jobcentern, darf leben und somit überleben. Wer sich, auch berechtigterweise wehrt, kann mit Bestrafungen in Form von Sanktionen rechnen.

Um zumindest diese Angst und Druck zu nehmen, gehören Sanktionen sofort abgeschafft. Ein Existenzminimum und Grundrechte kürzt man nicht! Hartz IV muss reformiert werden, besser noch abgeschafft und zwar im Sinne der Menschenwürde. Die Menschenwürde ist unantastbar und eine Würde darf niemals von einem Behördenapparat abhängig sein. Ein Existenzminimum muss in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt werden. Es ist an der Zeit, politisch auch soziale Grundrechte offensiv einzufordern. Und ein Staat, der allen Gesellschaftsmitgliedern nicht nur gleiche Rechte einräumt, sondern sie tatsächlich verwirklicht sehen will, muss zuerst die von Not und Leid freie Existenz seiner Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Davon wird es entscheidend abhängen, ob der Sozialstaat Tinte bleibt oder gesellschaftliche Wirklichkeit wird. Sozial geht anders!

Gefordert sind alle, umsetzen müssen es jedoch die Regierenden und somit sind sie als Vertreter der CDU, SPD, Grüne und Die Linke angesprochen.

Somit verbleibe ich, mit besten Grüße aus Hamburg-Altona und wünsche eine konstruktive, sachliche, faire und fruchtbare Diskussion.

Inge Hannemann

Gehorsam gegen Existenz

http://altonabloggt.wordpress.com/2014/05/02/gehorsam-gegen-existenz/